Neuaufnahme

Vor der Aufnahme von Papageien in unsere Obhut sind wichtige Voraussetzungen unbedingt zu erfüllen:

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Der erste Punkt ist die Kontaktaufnahme mit unserem Vogelwart. Dabei ist zu klären, ob wir in absehbarer Zeit Platz in unseren Volieren oder im Papageienhaus für Ihren Papagei bereit stellen können. Senden Sie dazu bitte unter: vogelwart@papageienschutz-coburg.de eine E-Mail.

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Ein weiterer, wesentlicher Punkt ist die Bereitstellung der erforderlichen Papiere.

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Hier müssen wir sehr strenge Vorschriften beachten, die uns durch Gesetze auferlegt sind. Wichtig ist es zuerst festzustellen in welcher Schutzkategorie der Papagei nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen eingeteilt wurde.

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1) Kaufbeleg und falls erforderlich die Cites Bescheinigung (ausführliche Erklärung siehe unten).

2) Aktueller Nachweis über eine Tierärztliche Untersuchung. (ausführliche Erklärung siehe unten

3) einen ausgefüllten Antrag auf eine abgeschlossene Patenschaft oder vergleichbare Bescheinigung zur Kostenübernahme.

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Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES)

Das Washingtoner Artenschutzabkommen – offiziell Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere. – wird international mit CITES abgekürzt.

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CITES soll verhindern, dass seltene Tier- und Pflanzenarten durch den internationalen Handel in ihrem Bestand gefährdet oder gar ausgerottet werden.
Es regelt deshalb Import, Export und Besitz bestimmter Arten streng und verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Verstöße zu verfolgen.

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CITES listet Arten in drei Anhängen:

  • Anhang I: Arten, die vom Aussterben bedroht sind – Handel grundsätzlich verboten (z. B. viele Papageienarten, wie Hyazinth-Aras oder Gelbwangenkakadus und beide Arten Graupapageien).
  • Anhang II: Arten, die geschützt sind, deren Handel aber unter strengen Auflagen und mit Genehmigungen erlaubt ist.
  • Anhang III: Arten, die ein Land eigenständig schützt und für deren internationalen Handel Nachweise nötig sind.

Viele Papageien- und Sitticharten sind in CITES gelistet.
Das bedeutet:

  • Kauf, Verkauf oder Weitergabe nur mit gültigen CITES-Bescheinigungen
  • Herkunftsnachweise müssen sorgfältig aufbewahrt werden
  • Zucht geschützter Arten muss gemeldet werden

📌 Fazit

Das Washingtoner Artenschutzabkommen ist ein wichtiger Baustein im weltweiten Natur- und Artenschutz.
Es schützt gefährdete Tiere vor Ausbeutung und trägt dazu bei, die Artenvielfalt für zukünftige Generationen zu bewahren.
Wer Papageien hält oder züchtet, trägt eine besondere Verantwortung, die CITES-Regeln einzuhalten.

Bei Unsicherheit welches Tier in welche Kategorie fällt sind wir gerne bereit Sie zu unterstützen.


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Die 5 Fach Untersuchung

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💡 Tipp:
Seriöse Papageien- und Sittichhalter lassen diese Untersuchung bei jeder Neuaufnahme durchführen.
Die Kosten liegen je nach Tierarzt und Labor zwischen 120 und 300 € pro Vogel (Stand 2025).

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🔹 Warum diese Untersuchung wichtig ist

.Schützt den eigenen Bestand und andere Vögel vor Ansteckung.

Attestiert mir die gesundheitliche Beschaffenheit des Vogels

Gibt Sicherheit, bevor neue Tiere in eine Voliere gesetzt werden.

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Die typischen 5 Tests umfassen:

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  1. PBFD – Psittacine Beak and Feather Disease
    • Viruskrankheit, die Schnabel, Federn und Immunsystem schädigt.
    • Hoch ansteckend, keine Heilung möglich.
    • Nachweis über PCR-Test aus Federkiel oder Blut.
  2. Polyomavirus
    • Verursacht „Französische Mauser“ und andere schwere Erkrankungen.
    • Besonders gefährlich für Jungvögel.
    • PCR-Test aus Feder oder Blut.
  3. Chlamydiose (Psittakose / Ornithose)
    • Bakterielle Infektion durch Chlamydia psittaci.
    • Kann auch auf Menschen (Zoonose) übertragen werden.
    • Nachweis durch PCR aus Kloakenabstrich, Rachenabstrich oder Kotprobe.
  4. Bornavirus (PDD – Proventricular Dilatation Disease)
    • Nervenschädigende Viruserkrankung, führt zu Verdauungs- und Bewegungsstörungen.
    • PCR-Test aus Feder oder Kloakenabstrich.
  5. Bakteriologische und mykologische Untersuchung
    • Analyse auf krankmachende Bakterien und Pilze (z. B. E. coli, Hefen, Aspergillose-Erreger).

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